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Terms and Conditions


Black Sheep Gym 
betrieben durch F&P Sports GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Black Sheep Gym, betrieben durch F&P Sports GmbH, und seinen Mitgliedern. Sie gelten für die Nutzung sämtlicher Fitnessanlagen, Räumlichkeiten, Dienstleistungen und Angebote des Black Sheep Gym.

2. Mitgliedschaft

2.1 Persönliche Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich, nicht übertragbar und berechtigt ausschliesslich die vertraglich erfasste Person zur Nutzung der Anlagen.

2.2 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag bzw. Abonnement.

2.3 Automatisches Vertragsende
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

2.4 Fotoerfassung
Zur Sicherstellung der Zutrittskontrolle und visuellen Identifikation kann bei Vertragsabschluss eine Fotografie des Mitglieds erstellt werden. Diese dient ausschliesslich internen Kontrollzwecken im Black Sheep Gym.

3. Angebot und Leistungen
Black Sheep Gym bietet verschiedene Mitgliedschaften, Tarife, Kurse und Zusatzleistungen an. Der Umfang der Nutzung richtet sich nach dem gewählten und bezahlten Abonnement. Zusätzliche Dienstleistungen oder Produkte sind nicht im Mitgliedschaftsbeitrag enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4. Hausordnung und Weisungen
Mitglieder verpflichten sich, diese AGB, die Hausordnung sowie sämtliche Weisungen des Personals einzuhalten. Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung.

5. Preise und Zahlung

5.1 Zahlungsfälligkeit
Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss bzw. bei Vertragsverlängerung im Voraus fällig.

5.2 Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung kann der Zutritt bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge verweigert werden.

6. Haftung

6.1 Nutzung auf eigenes Risiko
Die Benutzung sämtlicher Anlagen, Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko. Für Unfälle, Verletzungen, Krankheiten oder gesundheitliche Schäden übernimmt Black Sheep Gym bzw. F&P Sports GmbH keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

6.2 Versicherung
Der Abschluss einer ausreichenden Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung ist Sache des Mitglieds.

6.3 Sachschäden
Verursacht ein Mitglied durch unsachgemässe Nutzung Schäden an Geräten, Einrichtungen oder Räumlichkeiten, haftet es für den entstandenen Schaden. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder im gesetzlichen Rahmen.

6.4 Wertgegenstände
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Geld, Wertsachen, Kleidung oder sonstigen persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

6.5 Garderobenschränke und Schlüssel
Nicht geleerte Schränke können nach Betriebsschluss geöffnet werden. Sichergestellte Gegenstände werden separat deponiert. Für diese Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Bei Verlust des Garderobenschlüssels wird dem Mitglied ein pauschaler Betrag von CHF 150.– in Rechnung gestellt.
Bei Verlust des WC-Schlüssels wird dem Mitglied der effektiv entstandene Schadenbetrag (insbesondere Ersatzschlüssel, Schlossersatz, Montage- und Administrationskosten) in Rechnung gestellt.

7. Videoüberwachung und Datenschutz

7.1 Videoüberwachung
Trainingsflächen sowie Eingangsbereiche können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.

7.2 Auswertung
Videoaufnahmen werden ausschliesslich bei Diebstahl, Sachbeschädigung, Sicherheitsvorfällen oder Regelverstössen ausgewertet.

7.3 Speicherung
Die Daten werden gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz gespeichert und fristgerecht gelöscht.

7.4 Zugriff
Zugriff auf Videoaufnahmen haben ausschliesslich autorisierte Mitarbeitende. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder berechtigtem Interesse.

8. Öffnungszeiten und Betrieb

8.1 Änderungen
Black Sheep Gym ist berechtigt, Öffnungszeiten, Angebot, Kurspläne oder Betriebsabläufe jederzeit anzupassen.

8.2 Kein Anspruch auf Entschädigung
Aus Änderungen der Öffnungszeiten, Angebotsanpassungen oder vorübergehenden Einschränkungen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Vertragsverlängerung.

9. Betriebseinstellung
Die vorübergehende oder definitive vollständige oder teilweise Schliessung des Betriebs bleibt vorbehalten. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Mitgliedschaft, soweit gesetzlich zulässig.

10. Time Stop / Vertragsunterbruch

10.1 Grundsatz
Nichtbenutzung des Angebots berechtigt weder zur Reduktion noch zur Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrags.

10.2 Bewilligte Unterbrüche
Bei triftigen Gründen kann ein Vertragsunterbruch („Time Stop“) von mindestens 30 Tagen bis maximal 6 Monaten gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

10.3 Anerkannte Gründe
Ein Time Stop kann insbesondere bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. Arztzeugnis) gewährt werden.

10.4 Verlängerung
Die Mitgliedschaft wird um die genehmigte Unterbruchszeit verlängert.

10.5 Voraussetzung
Ein Time Stop ist nur während einer laufenden, gültigen Mitgliedschaft möglich. Nach Vertragsende können keine Unterbrüche mehr berücksichtigt werden.

11. Verstösse / Hausverbot
Bei groben oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB, die Hausordnung oder Weisungen des Personals kann ein Hausverbot ausgesprochen oder die Mitgliedschaft fristlos beendet werden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

12. Rücktritt / Härtefälle

12.1 Vorzeitige Vertragsauflösung
Eine vorzeitige Vertragsauflösung oder Rückerstattung kann in begründeten Härtefällen (z. B. längere Krankheit oder Unfall) geprüft werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

12.2 Gesuch
Ein schriftliches Gesuch mit entsprechenden Nachweisen (z. B. Arztzeugnis) ist einzureichen.

12.3 Rückerstattung
Im Bewilligungsfall wird der Restwert des effektiv bezahlten Abonnements abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– zurückerstattet.

13. Minderjährige

13.1 Unter 18 Jahren
Personen unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.

13.2 Mindestalter
Der Zutritt für Personen unter 16 Jahren ist nicht gestattet.

14. Änderungen der AGB
Black Sheep Gym behält sich vor, diese AGB sowie die Hausordnung jederzeit anzupassen. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, sich über die jeweils gültige Fassung zu informieren. Aus Änderungen können keine Ansprüche abgeleitet werden.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von F&P Sports GmbH.

© 2026 Black Sheep Gym / F&P Sports GmbH


Hausordnung Black Sheep Gym

1. Grundsatz
Mit dem Betreten und der Nutzung des Black Sheep Gym verpflichtet sich jedes Mitglied, diese Hausordnung einzuhalten sowie den Weisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten.
Grobe, wiederholte oder vorsätzliche Verstösse gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals können ein Hausverbot, den Entzug der Zutrittsberechtigung sowie die sofortige Auflösung der Mitgliedschaft ohne finanzielle Rückerstattung zur Folge haben.
Bei Missbrauch des Mitgliederausweises / Badges, widerrechtlichem Zutritt, Diebstahl oder Sachbeschädigung bleiben rechtliche Schritte ausdrücklich vorbehalten.
Begleitpersonen sind ohne ausdrückliche Bewilligung des Personals nicht gestattet.

2. Verhalten im Trainingsbereich
Gewichtsscheiben, Kurzhanteln, Langhanteln sowie mobile Trainingsgeräte sind nach Gebrauch ordentlich zurückzuräumen. Beim Training ist aus hygienischen Gründen stets ein sauberes Handtuch als Unterlage zu verwenden. Der Mitgliederausweis / Badge ist bei jedem Zutritt mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Jedes Mitglied hat sich vor dem Betreten der Räumlichkeiten mit dem QR-Code anzumelden. Strassenkleidung und Strassenschuhe sind nur bis zu den Garderoben gestattet. Dreckige oder nasse Schuhe sind beim Eingang auszuziehen. Auf der Trainingsfläche sind ausschliesslich saubere Sportschuhe erlaubt. Oberkörperfreies Training ist untersagt. Rauchen, Dampfen sowie der Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen illegalen Substanzen sind in der gesamten Anlage verboten. Der Konsum sowie der Handel mit illegalen Steroiden oder anderen verbotenen leistungssteigernden Substanzen ist strengstens untersagt. Private Lautsprecher oder störende Musikanlagen sind nicht erlaubt. Fahrzeuge dürfen ausschliesslich auf den mit Black Sheep Gym markierten Parkplätzen oder auf als Besucher gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Zur Verfügung stehen 3 Black Sheep Gym Parkplätze, 2 Besucherparkplätze im unteren Bereich sowie 2 weitere Parkplätze auf der oberen Etage. Bei Mehrsatztraining sind Geräte während längeren Satzpausen für andere Mitglieder freizugeben. Respektloses, aggressives, unsittliches oder störendes Verhalten wird nicht toleriert. Getränke sind nur in verschliessbaren Flaschen oder Bidons erlaubt.Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Die Entsorgung von Hausmüll ist untersagt. Aus Rücksicht auf andere Mitglieder ist auf persönliche Hygiene zu achten.

3. Shop / Verkauf
Sämtliche Produkte aus dem Gym-Shop sind unmittelbar beim Kauf ausschliesslich per TWINT zu bezahlen.

4. Garderoben / Toilette
Die Garderoben sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Schränke dürfen nur während des Trainings benutzt werden. Nach Trainingsende sind die Schränke vollständig zu räumen und freizugeben. Nicht geleerte Schränke können durch das Personal geöffnet und geräumt werden. Für deponierte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Schlüssel sind nach Gebrauch wieder am entsprechenden Schrank anzubringen. Bei Verlust des Garderobenschlüssels wird eine Pauschale von CHF 150.– verrechnet.Die Toilette befindet sich im 2. Stock des Gebäudes. Der WC-Schlüssel ist nach Gebrauch umgehend wieder am dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Ort zu hinterlegen. Bei Verlust des WC-Schlüssels wird der effektiv entstandene Schadenbetrag in Rechnung gestellt.

5. Personal Training
Private Personal Trainer, Coaches oder Drittanbieter dürfen im Black Sheep Gym nur mit vorgängiger schriftlicher Bewilligung der Geschäftsleitung Trainingsdienstleistungen anbieten.

6. Sicherheit und Haftung
Die Benutzung sämtlicher Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko. Jedes Mitglied hat Geräte sachgemäss und sorgfältig zu benutzen.Beschädigungen oder Defekte sind dem Personal unverzüglich zu melden. Wer mutwillig oder fahrlässig Schäden verursacht, haftet für die entstandenen Kosten. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

7. Änderungen
Black Sheep Gym behält sich vor, diese Hausordnung jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung vor Ort oder online.

8. Schlussbestimmung
Mit dem Betreten der Anlage anerkennt jedes Mitglied diese Hausordnung als verbindlich.

2026 Black Sheep Gym / F&P Sports GmbH