Terms and Conditions
Black Sheep Gym
betrieben durch F&P Sports GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln
sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Black Sheep Gym, betrieben
durch F&P Sports GmbH, und seinen Mitgliedern. Sie gelten für die Nutzung
sämtlicher Fitnessanlagen, Räumlichkeiten, Dienstleistungen und Angebote des
Black Sheep Gym.
2. Mitgliedschaft
2.1 Persönliche Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich, nicht übertragbar und
berechtigt ausschliesslich die vertraglich erfasste Person zur Nutzung der
Anlagen.
2.2 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweils
abgeschlossenen Vertrag bzw. Abonnement.
2.3 Automatisches Vertragsende
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf der
vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
2.4 Fotoerfassung
Zur Sicherstellung der Zutrittskontrolle und visuellen
Identifikation kann bei Vertragsabschluss eine Fotografie des Mitglieds
erstellt werden. Diese dient ausschliesslich internen Kontrollzwecken im Black
Sheep Gym.
3. Angebot und Leistungen
Black Sheep Gym bietet verschiedene Mitgliedschaften,
Tarife, Kurse und Zusatzleistungen an. Der Umfang der Nutzung richtet sich nach
dem gewählten und bezahlten Abonnement. Zusätzliche Dienstleistungen oder
Produkte sind nicht im Mitgliedschaftsbeitrag enthalten, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
4. Hausordnung und Weisungen
Mitglieder verpflichten sich, diese AGB, die Hausordnung
sowie sämtliche Weisungen des Personals einzuhalten. Die Hausordnung ist
integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung.
5. Preise und Zahlung
5.1 Zahlungsfälligkeit
Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss bzw.
bei Vertragsverlängerung im Voraus fällig.
5.2 Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung kann der Zutritt bis zur
vollständigen Begleichung offener Beträge verweigert werden.
6. Haftung
6.1 Nutzung auf eigenes Risiko
Die Benutzung sämtlicher Anlagen, Geräte und Einrichtungen
erfolgt auf eigenes Risiko. Für Unfälle, Verletzungen, Krankheiten oder
gesundheitliche Schäden übernimmt Black Sheep Gym bzw. F&P Sports GmbH
keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
6.2 Versicherung
Der Abschluss einer ausreichenden Unfall-, Haftpflicht- und
Krankenversicherung ist Sache des Mitglieds.
6.3 Sachschäden
Verursacht ein Mitglied durch unsachgemässe Nutzung Schäden
an Geräten, Einrichtungen oder Räumlichkeiten, haftet es für den entstandenen
Schaden. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder im gesetzlichen Rahmen.
6.4 Wertgegenstände
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Geld,
Wertsachen, Kleidung oder sonstigen persönlichen Gegenständen wird keine
Haftung übernommen.
6.5 Garderobenschränke und Schlüssel
Nicht geleerte Schränke können nach Betriebsschluss geöffnet
werden. Sichergestellte Gegenstände werden separat deponiert. Für diese
Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Bei Verlust des Garderobenschlüssels wird dem Mitglied ein
pauschaler Betrag von CHF 150.– in Rechnung gestellt.
Bei Verlust des WC-Schlüssels wird dem Mitglied der effektiv
entstandene Schadenbetrag (insbesondere Ersatzschlüssel, Schlossersatz,
Montage- und Administrationskosten) in Rechnung gestellt.
7. Videoüberwachung und Datenschutz
7.1 Videoüberwachung
Trainingsflächen sowie Eingangsbereiche können aus
Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
7.2 Auswertung
Videoaufnahmen werden ausschliesslich bei Diebstahl,
Sachbeschädigung, Sicherheitsvorfällen oder Regelverstössen ausgewertet.
7.3 Speicherung
Die Daten werden gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen der Schweiz gespeichert und fristgerecht gelöscht.
7.4 Zugriff
Zugriff auf Videoaufnahmen haben ausschliesslich
autorisierte Mitarbeitende. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei
gesetzlicher Verpflichtung oder berechtigtem Interesse.
8. Öffnungszeiten und Betrieb
8.1 Änderungen
Black Sheep Gym ist berechtigt, Öffnungszeiten, Angebot,
Kurspläne oder Betriebsabläufe jederzeit anzupassen.
8.2 Kein Anspruch auf Entschädigung
Aus Änderungen der Öffnungszeiten, Angebotsanpassungen oder
vorübergehenden Einschränkungen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder
Vertragsverlängerung.
9. Betriebseinstellung
Die vorübergehende oder definitive vollständige oder
teilweise Schliessung des Betriebs bleibt vorbehalten. Daraus entsteht kein
Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Mitgliedschaft, soweit
gesetzlich zulässig.
10. Time Stop / Vertragsunterbruch
10.1 Grundsatz
Nichtbenutzung des Angebots berechtigt weder zur Reduktion
noch zur Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrags.
10.2 Bewilligte Unterbrüche
Bei triftigen Gründen kann ein Vertragsunterbruch („Time
Stop“) von mindestens 30 Tagen bis maximal 6 Monaten gewährt werden. Es besteht
kein Rechtsanspruch.
10.3 Anerkannte Gründe
Ein Time Stop kann insbesondere bei Krankheit, Unfall oder
Schwangerschaft gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. Arztzeugnis)
gewährt werden.
10.4 Verlängerung
Die Mitgliedschaft wird um die genehmigte Unterbruchszeit
verlängert.
10.5 Voraussetzung
Ein Time Stop ist nur während einer laufenden, gültigen
Mitgliedschaft möglich. Nach Vertragsende können keine Unterbrüche mehr
berücksichtigt werden.
11. Verstösse / Hausverbot
Bei groben oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB, die
Hausordnung oder Weisungen des Personals kann ein Hausverbot ausgesprochen oder
die Mitgliedschaft fristlos beendet werden. In diesen Fällen besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
12. Rücktritt / Härtefälle
12.1 Vorzeitige Vertragsauflösung
Eine vorzeitige Vertragsauflösung oder Rückerstattung kann
in begründeten Härtefällen (z. B. längere Krankheit oder Unfall) geprüft
werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.
12.2 Gesuch
Ein schriftliches Gesuch mit entsprechenden Nachweisen (z.
B. Arztzeugnis) ist einzureichen.
12.3 Rückerstattung
Im Bewilligungsfall wird der Restwert des effektiv bezahlten
Abonnements abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 150.–
zurückerstattet.
13. Minderjährige
13.1 Unter 18 Jahren
Personen unter 18 Jahren benötigen die schriftliche
Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.
13.2 Mindestalter
Der Zutritt für Personen unter 16 Jahren ist nicht
gestattet.
14. Änderungen der AGB
Black Sheep Gym behält sich vor, diese AGB sowie die
Hausordnung jederzeit anzupassen. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds,
sich über die jeweils gültige Fassung zu informieren. Aus Änderungen können
keine Ansprüche abgeleitet werden.
15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von
F&P Sports GmbH.
© 2026
Black Sheep Gym / F&P Sports GmbH
Hausordnung Black Sheep Gym
1. Grundsatz
Mit dem Betreten und der Nutzung des Black Sheep Gym
verpflichtet sich jedes Mitglied, diese Hausordnung einzuhalten sowie den
Weisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten.
Grobe, wiederholte oder vorsätzliche Verstösse gegen die
Hausordnung oder Anweisungen des Personals können ein Hausverbot, den Entzug
der Zutrittsberechtigung sowie die sofortige Auflösung der Mitgliedschaft ohne
finanzielle Rückerstattung zur Folge haben.
Bei Missbrauch des Mitgliederausweises / Badges,
widerrechtlichem Zutritt, Diebstahl oder Sachbeschädigung bleiben rechtliche
Schritte ausdrücklich vorbehalten.
Begleitpersonen sind ohne ausdrückliche Bewilligung des
Personals nicht gestattet.
2. Verhalten im Trainingsbereich
Gewichtsscheiben,
Kurzhanteln, Langhanteln sowie mobile Trainingsgeräte sind nach Gebrauch
ordentlich zurückzuräumen. Beim
Training ist aus hygienischen Gründen stets ein sauberes Handtuch als
Unterlage zu verwenden. Der
Mitgliederausweis / Badge ist bei jedem Zutritt mitzuführen und auf
Verlangen vorzuweisen. Jedes
Mitglied hat sich vor dem Betreten der Räumlichkeiten mit dem QR-Code anzumelden. Strassenkleidung
und Strassenschuhe sind nur bis zu den Garderoben gestattet. Dreckige oder
nasse Schuhe sind beim Eingang auszuziehen. Auf der Trainingsfläche sind
ausschliesslich saubere Sportschuhe erlaubt. Oberkörperfreies
Training ist untersagt. Rauchen,
Dampfen sowie der Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen
illegalen Substanzen sind in der gesamten Anlage verboten. Der
Konsum sowie der Handel mit illegalen Steroiden oder anderen verbotenen
leistungssteigernden Substanzen ist strengstens untersagt. Private
Lautsprecher oder störende Musikanlagen sind nicht erlaubt. Fahrzeuge
dürfen ausschliesslich auf den mit Black Sheep Gym markierten
Parkplätzen oder auf als Besucher gekennzeichneten Parkplätzen
abgestellt werden. Zur Verfügung stehen 3 Black Sheep Gym Parkplätze,
2 Besucherparkplätze im unteren Bereich sowie 2 weitere
Parkplätze auf der oberen Etage. Bei
Mehrsatztraining sind Geräte während längeren Satzpausen für andere
Mitglieder freizugeben. Respektloses,
aggressives, unsittliches oder störendes Verhalten wird nicht toleriert. Getränke
sind nur in verschliessbaren Flaschen oder Bidons erlaubt.Abfälle
sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Die Entsorgung von
Hausmüll ist untersagt. Aus
Rücksicht auf andere Mitglieder ist auf persönliche Hygiene zu achten.
3. Shop / Verkauf
Sämtliche Produkte aus dem Gym-Shop sind unmittelbar beim
Kauf ausschliesslich per TWINT zu bezahlen.
4. Garderoben / Toilette
Die
Garderoben sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Schränke
dürfen nur während des Trainings benutzt werden. Nach
Trainingsende sind die Schränke vollständig zu räumen und freizugeben. Nicht
geleerte Schränke können durch das Personal geöffnet und geräumt werden. Für
deponierte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Schlüssel
sind nach Gebrauch wieder am entsprechenden Schrank anzubringen. Bei
Verlust des Garderobenschlüssels wird eine Pauschale von CHF 150.–
verrechnet.Die
Toilette befindet sich im 2. Stock des Gebäudes. Der
WC-Schlüssel ist nach Gebrauch umgehend wieder am dafür vorgesehenen und
gekennzeichneten Ort zu hinterlegen. Bei
Verlust des WC-Schlüssels wird der effektiv entstandene Schadenbetrag in
Rechnung gestellt.
5. Personal Training
Private Personal Trainer, Coaches oder Drittanbieter dürfen
im Black Sheep Gym nur mit vorgängiger schriftlicher Bewilligung der
Geschäftsleitung Trainingsdienstleistungen anbieten.
6. Sicherheit und Haftung
Die
Benutzung sämtlicher Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko. Jedes
Mitglied hat Geräte sachgemäss und sorgfältig zu benutzen.Beschädigungen
oder Defekte sind dem Personal unverzüglich zu melden. Wer
mutwillig oder fahrlässig Schäden verursacht, haftet für die entstandenen
Kosten. Für
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine
Haftung übernommen.
7. Änderungen
Black Sheep Gym behält sich vor, diese Hausordnung jederzeit
anzupassen. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung vor Ort oder online.
8. Schlussbestimmung
Mit dem Betreten der Anlage anerkennt jedes Mitglied diese
Hausordnung als verbindlich.
2026
Black Sheep Gym / F&P Sports GmbH